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Polizei stört Referendum gegen PMT - Verfassungsfreunde erstatten Anzeige

Veröffentlicht am 23. Dezember 2020 durch Freunde der Verfassung, 3000 Bern.


Die Berner Polizei stört ausgerechnet jene Unterschriftensammlung, welche sich gegen Polizeiwillkür richtet.

Obwohl das Sammeln für sämtliche Referenden und Initiativen auf Bundesebene in allen Kantonen erlaubt ist, ging die Kantonspolizei in mehreren Fällen gegen Unterschriftensammler vor. In einem Fall berichten Sammler von höchst aggressiv auftretenden Polizisten, die ihnen unter Androhung von Anzeige und Busse das Sammeln verbieten wollten. Über eine Stunde wurden die Sammler von Polizisten in voller Kampfmontur an ihrem Recht gehindert, Unterschriften für das Referendum gegen den Willkür-Paragraphen zu sammeln. Dabei wurden Berichten zufolge Drohkulissen nach allen Regeln der Kunst aufgezogen; vom rasanten Vorfahren der Polizeifahrzeuge, martialischem Auftritt in voller Kampfmontur bis zur aggressiven Konfrontation. Nur weil die Sammler deeskalierend vorgingen, Ruhe bewahrten und auf ihre direktdemokratischen Rechte bestanden, erklärten sich die Polizisten nach einer Stunde bereit, zu prüfen ob ihr eigenes Vorgehen überhaupt rechtens sei.

Offensichtlich klärte der Rechtsdienst die kämpferischen, aber staatsrechtlich unbedarften Polizeibeamten über die direktdemokratischen Rechte der Schweizer Bevölkerung auf. Die Sammler bestätigen, dass sich die Polizisten nach ihrer Abklärung entschuldigten und ihrer Wege gingen.Die eingeschüchterten Sammler mussten sich erst einmal bei einer warmen Suppe beruhigen, bevor sie sich wieder mit ihrer legalen Unterschriftensammlung gegen das gefährliche Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) für den Schweizer Rechtsstaat stark machen konnten. Zwei wertvolle Sammelstunden während der Mittagszeit gingen verloren. Die Polizei hat "erfolgreich" ein Referendum gegen Polizeiwillkür gestört.

Ähnliche Berichte erreichen uns aus Thun. Ob die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern bereits Nachhilfestunden in Sachen Grundrechte und direkte Demokratie bei der Kantonspolizei Bern angeordnet hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Sicher ist hingegen, dass die Freundinnen und Freunde der Verfassung den Sammlern den Rücken stärken und juristisch gegen die Polizei vorgehen. Denn das Strafgesetzbuch der Schweiz stellt das beschriebene Vorgehen gem. Art. 279 und 280 unter Strafe. Entsprechende Anzeigen sind in Vorbereitung. Selbstverständlich gilt für die Polizisten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Eine Beschwerde haben die Verfassungsfreunde bereits bei der Polizei eingereicht. Diese liess ausrichten, dass sie innert 20 Tagen antworten werde, was sie zur Verhinderung weiterer Störungen gegen das Referendum unternehmen werde. Die Bitte um schnellere Antwort, da die Sammelfrist für das Referendum in zwanzig Tagen fast schon abgelaufen ist, liess die Polizei unbeantwortet.

Die Vorfälle unterstreichen, wie wichtig es ist, dass das Referendum gegen das gefährliche, unverhältnismässige PMT Gesetz zustande kommt. Dieses ​erlaubt den Polizeibehörden präventiven Freiheitsentzug sogar für Kinder, stellt potenziell jeden unter Generalverdacht und ermöglicht eine extensive Überwachung – ohne vorangehende gerichtliche Kontrolle.​ Dass die Polizei mit solch extremen Kompetenzen nicht umzugehen weiss, beweist sie in ihrem widerrechtlichen Kampf gegen das Gesetz gleich selber.








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