
Um was geht es
Durch das »Massnahmenpaket zugunsten der Medien« sollen private Medien noch stärker als bisher schon durch den Staat finanziell unterstützt werden - basierend auf Kriterien, die Printmedien und Medien mit Abos bevorzugen.
Dagegen wurde am 29.6.2021 durch eine Gruppe von parteiunabhängigen Verlegern, Unternehmern, aktiven und ehemaligen Politikern das Referendum ergriffen - und am 6.10.2021 mit über 110'000 Unterschriften eingereicht. Dadurch kommt es jetzt zur Abstimmung.
Warum sich das Aktionsbündnis Aargau-Zürich gegen das Massnahmenpaket einsetzt
Die Aufgabe der Medien sollte sein, unabhängig, sachlich und seriös zu informieren, wozu auch gehört, Aussagen und Aktionen der Regierung kritisch zu hinterfragen. Das wäre unter anderem integraler Bestandteil einer gesunden Meinungsbildung in der Bevölkerung - auch zu politischen Themen. Medien werden von dieser Funktion her, die sie eigentlich wahrnehmen sollten, oftmals auch als «vierte Gewalt» bezeichnet.
Sehr offensichtlich erfüllen unsere Medien diese Rolle der «vierten Gewalt» aber seit langem nicht mehr. Die aktuelle Corona-Krise macht deutlich, wie weit entfernt die Medien von einer kritischen, ausgewogenen und vor allem eigenständigen Berichterstattung sind. Allein dieser Umstand reicht aus, damit wir generell keinem weiteren Ausbau der staatlichen Medienförderung zustimmen können.
Kontext des Massnahmenpakets
Auch ohne neue Beschlüsse fliessen bereits grosse Summen an gewisse Medien. So auch die gemäss Bundesverfassung festgelegten Zwangsgebühren (früher Billag, heute Serafe) an die staatlich finanzierte Radio- und Fernsehanstalt (1.2 Mrd pro Jahr).
Die Bundesverfassung sieht aber lediglich die Förderung von Radio und Fernsehen vor (Art. 93). Die Förderung von privaten Medien (Print und digital) ist nicht vorgesehen, und diese wird auch von der Wettbewerbskommission (WEKO) als Verfassungsbruch bezeichnet. Bundesrat und Parlament ignorieren also mit ihrer Unterstützung privater Medien sowohl die Verfassung als auch die sachliche und gerechtfertigte Kritik daran.
Zudem wurde bereits im Rahmen des Covid-19-Gesetzes eine verdächtig ähnliche Förderung privater Medien beschlossen - siehe Artikel 14.
Wer profitiert von den zusätzlichen Finanzhilfen?
Die zusätzlichen Subventionen sind an Abos und Printmedien gebunden - siehe die detaillierte Auflistung im Dokument "Medienförderung gemäss Massnahmenpaket" (PDF) bzw. folgende Zusammenfassung davon:

Durch das Massnahmenpaket werden also Grossverleger gefördert und damit gezielt Privilegien geschaffen. Zudem entsteht eine weitere Markt- und Wettbewerbsverzerrung: Durch Werbung finanzierte Medien profitieren kaum bis gar nicht, digitale und Printmedien werden ungleich behandelt.
Das Massnahmenpaket unterstützt die Medienbranche zusätzlich durch indirekte Subventionen in Form reduzierter Mehrwertsteuern. Aber auch davon profitieren grosse Verlagshäuser aufgrund ihrer Position überproportional.
Fazit aus Sicht ABAZ
Das beschlossene «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» ist, wie auch die Wettbewerbskommission festhält, verfassungswidrig. Die Ausgestaltung des Gesetzes führt zudem zu Markt- und Wettbewerbsverzerrungen und benachteiligt kleinere Verleger.
Wesentlich bedeutsamer aber ist, dass durch den Weiterausbau der finanziellen Unterstützung privater Medien deren Rolle als «vierte Gewalt» nicht mehr wahrgenommen werden kann. Jeder Subventionsausbau führt zu einer stärkeren Abhängigkeit der Medien vom Staat und damit einer weiteren Annäherung an die staatlich finanzierte Radio- und Fernsehanstalt.
Die Ausgestaltung des Massnahmenpakets erinnert zudem an das Covid-19-Gesetz und der darin festgelegten Finanzhilfen - und könnte als Fortsetzung davon gesehen werden. Sprich: Corona-Krise als Vorwand, um die Medien noch mehr unter staatliche Kontrolle zu bringen.
=> Das ABAZ empfiehlt daher, das «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» abzulehnen.
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